Internetauktionen:
Internetauktionen bzw. Online-Auktionen im World-Wide-Web
sind keine Auktionen im Sinne des §34 nach der
Gewerbeordnung für Auktionen.
Mit der Anmeldung erkennt der Benutzer die
Nutzungsbedingungen der gomeins.de in der jeweils neuesten
Fassung als maßgeblich an. Über Änderungen der
Nutzungsbedingungen werden die bereits angemeldeten Benutzer
durch Email benachrichtigt.
Neu- und auch Gebrauchtware ist zur Versteigerung
zugelassen. Der Anbieter eines Produktes garantiert mit der
Anmeldung, das Produkt zu den angegebenen Bedingungen zu
verkaufen. Er verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben
über das zu versteigernde Produkt zu machen. Beschädigungen
und Mängel sind anzugeben. Der Anbieter verpflichtet sich,
die Ware innerhalb von 3 Werktagen nach Auktionsende zu
versenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei
Gebrauchtprodukten übernimmt der Anbieter eine
Funktionsgarantie, bei neuwertiger Ware die gesetzliche
vorgeschriebene Gewährleistung. Eine Ausnahme hiervon gilt
nur, wenn der Anbieter in seiner Produktbeschreibung
ausdrücklich auf Mängel hinweist.
Für Käufer ist die Benutzung unserer Webseiten vollkommen
kostenlos. Anmelden, Bieten und Kaufen sind kostenlos. Dies
gilt auch für Verkäufer.
Anmelden kann sich jede Person, die geschäftsfähig ist. Alle
Erklärungen dürfen nur im eigenen Namen abgegeben werden.
Mit der Registrierung als Teilnehmer (Bieter oder Anbieter)
an der Auktion werden diese Teilnahmebedingungen und die
Auktionsregeln ohne Einschränkungen anerkannt. Ausnahmen von
diesen Bedingungen für einzelne Auktionen werden bei der
jeweiligen Beschreibung bekannt gegeben. Es sind jeweils die
aktuell auf www.gomeins.de veröffentlichten
Teilnahmebedingungen gültig. Mündliche Nebenabsprachen sind
ungültig.
gomeins.de kann nicht dafür garantieren, dass ein formal
gültiger Auktionsverlauf dazu führt, dass die Ware geliefert
und bezahlt wird. In der Verantwortung dafür sind Anbieter
und Bieter. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des
Anbieters bzw. des Bieters, die Lieferung und die Bezahlung
der Ware abzuwickeln. gomeins.de ist in diese Transaktionen
nicht eingebunden, sondern kann lediglich als Vermittler
fungieren
Der Verkäufer bindet sich für die Dauer seines Angebots auf
den Webseiten http://www.gomeins.de seine Waren an den
Höchstbieter zu verkaufen.
Es ist verboten, für selbst angebotene Artikel Gebote
abzugeben oder durch Beauftragte abgeben zu lassen. Es ist
untersagt, Gebote mit falschen Angaben, insbesondere unter
falscher Identität zu machen.
Verkäufer und Käufer haben warheitsgemäße Angaben zu machen.
- Verkäufer dürfen keine Angebote in Auktionen eintragen,
die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten
Sitten verstoßen.
- Verkäufer dürfen Artikel, die nur gegen einen gesetzlich
vorgeschriebenen Nachweis angeboten oder verkauft werden
dürfen, nur anbieten, wenn sie das Nachweiserfordernis in
ihre Artikelbeschreibung aufnehmen. Damit versichern sie
gleichzeitig, den Artikel anschließend auch nur gegen den
gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis zu veräußern.
- Es dürfen insbesondere keine Schusswaffen oder andere
Waffen angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf verboten
ist oder nur gegen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis
erfolgen darf.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel angeboten werden, die
durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
indiziert sind. Solche Artikel dürfen auch nicht unter dem
Vorbehalt eines Altersnachweises angeboten werden, weil das
öffentliche Anbieten indizierter Artikel verboten ist.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel angeboten werden,
deren Verkauf gegen § 86 Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreiten
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), §
86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) verstößt.
Solche Artikel dürfen auch nicht unter dem Vorbehalt des
Nachweises eines ausschließlich
wissenschaftlich-historischen Interesses angeboten werden,
weil ein unbestimmter Kreis an Personen an den Auktionen
teilnehmen kann und wir deshalb nicht sicherstellen können,
dass solche Artikel nur von Personen mit einem
ausschließlich wissenschaftlich-historischem Interesse
erworben werden.
- Es dürfen insbesondere keine lebenden Tiere in Auktionen
angeboten werden. Tote Tiere oder Tierartikel, die unter das
Artenschutzgesetz oder das Washingtoner Artenschutzabkommen
fallen, dürfen nur unter dem Vorbehalt des gesetzlich
vorgeschriebenen Nachweises angeboten und verkauft werden.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel angeboten werden, die
Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte
Dritter verletzen (Plagiate, Repliken, Raubkopien etc.).
- Es dürfen keine Raubkopien von Software, zudem auch
OEM-Software und MP3-CD`s und anderen Markenartikeln (z.B.
Schmuck-Replikas), sowie auch indizierte Software angeboten
und verkauft werden.
- Es darf kein Pornographisches Material jeglicher Form
angeboten und verkauft werden.
- Es dürfen keine Medikamente oder Betäubungsmittel
angeboten und verkauft werden.
- Es dürfen insbesondere keine Grundstücke (Immobilien) oder
grundstücksgleiche Rechte beworben oder angeboten werden.
- Nicht erlaubt sind auch Auktionen, die nur aus Werbung
bestehen.
Verkäufer dürfen insbesondere keine Bilder auf Server der
gomeins.de oder eines Dritten, der im Auftrag der gomeins.de
handelt, übertragen und speichern, an denen er keine
Nutzungsrechte hat oder deren Inhalt oder Form gegen
gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten
verstößt. Dasselbe gilt für Bilder, auf die durch Eintrag
eines URL verwiesen wird (Link oder andere Verweisformen).
Verkäufer dürfen insbesondere auch keine wettbewerbswidrige
Werbung für ihr Angebot oder das Angebot Dritter,
insbesondere nicht in Form von Links oder anderen
Verweisformen, machen.
Der Verkäufer hat über sein Eigentum oder seine
Verfügungsbefugnis, seine Lieferfähigkeit und den Zustand
der von ihm angebotenen Waren vollständig zu informieren. Es
gelten die gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistung
wegen Rechts- und Sachmängeln.
Ein Mitglied ist so lange an sein Gebot gebunden, bis es
durch ein höheres Gebot eines anderen erlischt, längstens
jedoch bis zum Ablauf der vom Verkäufer bestimmten
Angebotszeit und eines sich hieran anschließenden
angemessenen Zeitraums zur Durchführung des erfolgreichen
Verkaufs gegen Höchstgebot.
Die Schlusszeit des Verkaufs gegen Höchstgebot bestimmt sich
ausschließlich nach der System-Uhrzeit der gomeins.de.
Mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit kommt zwischen
dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande.
Für die Abwicklung zwischen Verkäufer und Käufer nach
erfolgreichem Verkauf gegen Höchstgebot gilt das deutsche
Kaufrecht. Verkäufer und Käufer regeln die Durchführung von
Transport und Bezahlung untereinander.
Datenschutzerklärung:
Die gomeins.de teilt am Ende der Auktion dem Verkäufer bzw.
dem Höchstbieter die Email-Adresse und die Postanschrift des
jeweiligen Handelspartners mit. Wir schicken dem Verkäufer
auch die Email-Adresse und die Postanschrift des Bieters mit
dem zweithöchsten Gebot, damit der Verkäufer diesen
anschreiben kann, falls ausnahmsweise das Geschäft mit dem
Höchstbieter nicht zustande kommt. Im übrigen werden die bei
der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten absolut
vertraulich behandelt. Die gomeins.de garantiert, dass die
im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseiten anfallenden
Daten ausschließlich für den Betrieb dieser Webseiten
gespeichert und verwendet werden.
Soweit die gomeins.de Feedback-Informationen über das
Verhalten von Verkäufern bzw. Käufern bei der Durchführung
früherer Verkäufe gegen Höchstgebot für andere Benutzer der
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Informationen ausschließlich zur Vertrauensbildung zwischen
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die der Höchstbietende durch Verkauf gegen Höchstgebot nach
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Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam
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!!!!! Bei Verstößen muss mit dem Ausschluss aus der Auktion
gerechnet werden !!!!!